Unser Trinkwasser unterliegt der Trinkwasserverordnung und ist die gesetzliche Grundlage für die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland sicherstellt
Seit 1975 existiert die Trinkwasserverordnung und wurde das letzte Mal am 01.01.2003 Aktualisiert.
So sind die wichtigsten Neuerungen das Behörden, Vermieter und Wasserversorgungsunternehmen mehr Informationen über die Qualität des Trinkwassers an die Verbraucher vermitteln.
Schärfere Grenzwerte für Blei dabei werden diese in zwei Schritten gesenkt.
Stärkere Kontrollen auch in Privathaushalten, Probenentnahme am Wasserhahn.
Außerdem Müssen Regenwasseranlagen, Dachablaufwasser- oder Grauwassernutzungsanlagen angezeigt werden. Darunter zählen auch Anlagen, die bereits in betrieben werden.
Trinkwasserverordnung
Zweck der Trinkwasserverordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen auf unser Trinkwasser durch Verunreinigung zu schützen. Darunter Zählt die Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit. Dem zu folge regelt diese Verordnung die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Dabei ist Trinkwasser Wasser im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere wie zum Beispiel zur:
Körperpflege und –Reinigung
Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Dabei findet die Herkunft des Wassers, sein Aggregatzustand und ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bestimmt ist keine Beachtung.
Anforderungen
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, geruchlos, genusstauglich und rein sein. Dieses gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den menschlichen Gebrauch und Anforderungen entspricht.
Unternehmer und der sonstige Betriebe einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen der zugelassenen Abweichungen nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und nicht zur Verfügung stellen.
Mikrobiologische Anforderungen
Parameter
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Wert
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Absorptionskoeffizient
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0,5
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Trübung
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1
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Geruchsstellenwert
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3
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ph-Wert
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6,5-9,5
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Leitfähigkeit
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2500
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Oxidirbarkeit
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5
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Im Wasser dürfen für den menschlichen Gebrauch keine Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen.
Parameter
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mg/ Liter
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Acrylamid
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0,0001
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Benzol
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0,001
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Bor
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1
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Bromat
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0,01
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Chrom
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0,05
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Cyanid
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0,05
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1,2-Dichlorethan
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0,003
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Fluorid
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1,5
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Nitrat
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50
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Pflanzenschutzmittel und
Biozidprodukte
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0,0001
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Quecksilber
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0,001
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Selen
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0,01
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Tetrachlorethen und
Trichlorethen
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0,01
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Sulfat
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240
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Antimon
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0,005
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Arsen
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0,01
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Benzo-(a)-pyren
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0,00001
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Blei
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0,01
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Chlorid
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250
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Ammonium
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0,5
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Mangan
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0,011
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Eisen
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0,2
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Natrium
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200
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|
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Cadmium
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0,005
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Epichlorhydrin
|
0,0001
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Kupfer
|
2
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Nickel
|
0,02
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Nitrit
|
0,5
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Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe
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0,0001
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Trihalogenmethane
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0,05
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Vinylchlorid
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0,0005
|
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